
Baden-Württemberg im Bund
Dr. Reinhold Weber
Baden-Württemberg agiert als deutsches Land eigenständig. Im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland hat es den rechtlichen Status und die politische Qualität eines Gliedstaates mit dem Recht zur eigenständigen Politikgestaltung.
Die Politik des Landes wird aber durch eine doppelte Einbindung stark geprägt: durch die Einbindung in die föderale Ordnung der Bundesrepublik sowie durch die Einbindung in die Europäische Union. Baden-Württemberg ist indirekt, also über die Bundesrepublik als Mitgliedstaat, in die EU eingebunden, aber auch direkt, indem das Land als eigenständiger Akteur im EU-Entscheidungssystem auftritt. Diese doppelte Einbindung setzt der „autonomen“ Politikgestaltung Baden-Württembergs einerseits Grenzen; sie eröffnet andererseits aber auch Handlungsmöglichkeiten.
Bund, Länder und Kommunen

Die Bürger zahlen Steuern, Abgaben und Gebühren. Diese werden von Bund, Ländern und Kommunen genutzt, um verschiedenste Aufgaben zu bezahlen: von der Bildung bis zur Verteidigung.


