
- Foto: LMZ Baden-Württemberg
Der Landtag
Der Landtag von Baden-Württemberg hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Abgeordneten werden für fünf Jahre gewählt. Sie sind nach der Landesverfassung die „Vertreter des ganzen Volkes“ (Art. 27,3 LV). Den Willen des Volkes in einer modernen pluralistischen Gesellschaft zu vertreten (repräsentative Demokratie), erfordert demokratisch legitimierte Verfahren.
Über die Gesetze und die staatlichen Leistungen, die große Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger regeln, muss im Sinne und zum Wohle der Allgemeinheit verhandelt und entschieden werden. Das geschieht nach den Prinzipien von Mehrheit und Minderheit, von Überzeugen und Kompromiss. Parlamentarische Mehrheiten legitimieren die politischen Entscheidungen und die staatliche Machtausübung. Sie bilden die Basis stabiler Regierungen.
Die sinkende Wahlbeteiligung bei den Landtagswahlen ist ein Indiz für einen gewissen Bedeutungsverlust des Landesparlaments. Auch die öffentliche Wahrnehmung schenkt der Landespolitik weniger Aufmerksamkeit als der Bundespolitik. Die Landtage haben Freiräume für die eigene Politikgestaltung und Gesetzgebungskompetenzen an die bundes- und zunehmend auch an die europapolitische Ebene abgeben müssen.
Zwar haben die Vertreter der Landesregierungen mit dem Bundesrat das Verfassungsorgan, in dem landespolitische Zielsetzungen in die Gesetzgebung eingebracht werden können. Doch vor dem Hintergrund der immer stärkeren Verflechtung der bundes-, europa-, und landespolitischen Kompetenzen hat die Landespolitik an Transparenz und Kontur verloren. Für die Bürger ist es schwierig zu erkennen, welche Institutionen, welche politische Entscheidungsebene oder welche Partei Einfluss genommen haben und die Verantwortung tragen.
Föderalismusreform
Die Föderalismusreform, seit 2003 von der „Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ erarbeitet, verfolgte zum einen das Ziel, die Gesetzgebung des Bundes zu vereinfachen und zu beschleunigen, indem die von den Ländern zustimmungspflichtigen Gesetze zurückgefahren wurden. Sie stellt aber auch eine Reaktion auf die schwindende Bedeutung der Länderparlamente dar, deren primäres Motiv in der Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten der Länder besteht. Damit eröffnet sich die Chance, die Landespolitik schärfer zu profilieren sowie die landespolitischen Entscheidungen für die Bürger transparenter zu machen.
Vollzeitparlament
Der Landtag von Baden-Württemberg wird ab der 15. Legislaturperiode ein Vollzeitparlament sein. Bis dahin ist es ein Teilzeitparlament, d. h., dass Abgeordnete neben ihrer parlamentarischen Arbeit auch noch einem Beruf nachgehen können.
Online Publikation: Der Landtag von Baden-Württemberg
Zeitschrift Politik & Unterricht
Grundlage für einen gelungenen Landtagsbesuch ist in jedem Fall eine fundierte Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler durch die sie betreuenden Lehrkräfte, denen hierbei große Verantwortung zukommt. Das vorliegende Heft möchte Lehrerinnen und Lehrer bei dieser Aufgabe unterstützen und einen Beitrag zum besseren Verständnis des Parlamentarismus leisten. Auch wenn die Schülerinnen und Schüler den Landtag nicht besuchen, sich mit dem Parlament also ausschließlich im Unterricht befassen, bietet diese Broschüre die Möglichkeit zu einer interessanten Annäherung an die Institution und deren Arbeitsweise. (komplett online)
Landtag Baden-Württemberg
Die informative Homepage des Landtags bietet vielfältige Informationen über das Parlament, die Abgeordneten und Ausschüsse. Außerdem sind Protokolle abrufbar und Plenarsitzungen live anzusehen.
