
- Foto: Landtag von Baden-Württemberg
Der Landtagspräsident und das Landtagspräsidium
Dr. Iris Häuser
Der Landtagspräsident und seine zwei Stellvertreter werden vom Landtag in geheimer Wahl für die Dauer der Legislaturperiode gewählt. Traditionell gehört der Präsident der stärksten Fraktion an. Er führt die Geschäfte des Landtags und vertritt ihn nach außen. Sein Amt hat er unparteiisch zu führen, da er den ganzen Landtag repräsentiert.

In der Sitzung des 15. Landtags am 26. Oktober wurde der bisherige Landrat von Tuttlingen Guido Wolf (CDU) zum neuen Landtagspräsident gewählt. Er erhielt in der geheimen Wahl 109 von 134 Stimmen. 13 votierten gegen Guido Wolf, 8 enthielten sich, 4 notierten andere Namen auf dem Stimmzettel. Damit erhielt Wolf offensichtlich auch viel Zustimmung von Seiten der Grünen und der SPD.
Die CDU stellt als stärkste Fraktion traditionell den Parlamentschef. Wolf nahm das Amt an und sehe einen "sehr großen Auftrag und eine große Verantwortung" in dem neuen Amt.
Antrittsrede des neuen Landtagspräsidenten, Landtags von Baden-Württemberg am Mittwoch, 26. Oktober 2011 (Quelle: Landtag, Pressemitteilung)
Die Neuwahl des Landtagspräsidenten war notwendig geworden, da am 12. Oktober 2011 Willi Stächele seinen Rücktritt erklärte , nachdem der Staatsgerichtshof ihm einen Verfassungsbruch bescheinigt hatte. Der Spruch des Gerichts bezog sich auf den umstrittenen EnBW-Deal, bei dem Stächele als Finanzminister Ende 2010 die Mitwirkungsrechte des Landtags umgangen hatte. Stächele hatte der Anwendung des Notbewilligungsrechts zugestimmt, wodurch das Aktiengeschäft mit einem Volumen von 4,7 Milliarden Euro ohne Zustimmung des Landtags abgeschlossen werden konnte.
Wolf setzte sich in der CDU-Fraktion in einer Kampfkandidatur gegen Ex-Finanzminister Gerhard Stratthaus durch.


Die für die Öffentlichkeit wichtigste Aufgabe des Präsidenten ist es, die Landtagssitzungen zu leiten. Hier steht dem Präsidenten die Ordnungsgewalt zu – Symbol hierfür ist die Glocke.
Dem Präsidium des Landtags gehören 18 Mitglieder an. Es sind dies zunächst der Präsident und seine beiden Stellvertreter. Hinzu kommen die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen und einige Vorstandsmitglieder der Fraktionen. Darüber hinaus ist die Landesregierung durch einen Minister vertreten. Das Präsidium ist das politische Führungsgremium des Parlaments. Es plant und koordiniert die gesamte Arbeit des Landtags. Hier werden die Weichen für die Tätigkeit des Parlaments gestellt.
Zu den Aufgaben des Präsidiums zählen der Terminplan des Parlaments, die Vorbereitung der Plenarsitzungen, das Festlegen der Tagesordnung mit dem Schwerpunkt der Sitzung, der Reihenfolge der Themen sowie der Redezeiten. Alle grundsätzlichen Fragen in den Beziehungen des Parlaments zur Landesregierung werden im Präsidium erörtert. Bisweilen muss das Präsidium als Schlichtungsinstanz bei Kontroversen innerhalb des Landtags tätig werden und Auseinandersetzungen über die Auslegung der Geschäftsordnung klären.
