Die Regionalverbände
Um ortsübergreifend planen zu können, bestehen in Baden-Württemberg insgesamt zwölf Regionalverbände:
- Stuttgart
- Heilbronn-Franken
- Ostwürttemberg
- Mittlerer Oberrhein
- Rhein-Neckar
- Nordschwarzwald
- Südlicher Oberrhein
- Schwarzwald-Baar-Heuberg
- Hochrhein-Bodensee
- Neckar-Alb
- Bodensee-Oberschwaben
- Donau-Iller
Die zwölf Regionalverbände Baden-Württembergs wurden am 1.1.1973 im Rahmen einer Verwaltungsreform eingerichtet.

- Regionalverbände in BadenWürttemberg. Karte: Wirtschaftsministerium BW.
Organisation
Die Regionalverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, das heißt, sie handeln selbstverantwortlich und bestimmen über die Bereiche, die das Land Baden-Württemberg aus seiner Verwaltung ausgegliedert hat. Trotzdem sind sie Teil der öffentlichen Gewalt und müssen im Rahmen der Gesetze agieren. Ihre Organe sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende.
Verbandsversammlung
Die Mitglieder werden durch die Kreisräte, Landräte, Gemeinderäte und die Oberbürgermeister in Baden-Württemberg gewählt. Die Wahl findet drei Monate nach der Wahl der Kreis- und Gemeinderäte statt. Die Verbandsversammlung hat mindestens 40 und maximal 80 Mitglieder. Bei mehr als 400 000 Einwohnern erhöht sich die Zahl für je 30 000 Einwohner um zwei Mitglieder. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig.
Verbandsvorsitzender
Er wird aus den Reihen der Mitglieder der Verbandsversammlung gewählt. Seine Amtszeit endet mit dem Ende der Amtszeit der Verbandsversammlung. Er leitet die Sitzungen der Verbandsversammlung und die Verbandsverwaltung.
Aufgaben
Die Regionalverbände haben vielfältige Aufgaben. Aufgabe der Regionalverbände ist die großräumige Steuerung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Wirtschaftsförderung, Versorgung und Entsorgung, Umweltschutz, Kultur. Da die Probleme nicht an der Landesgrenze Halt machen, ist der Regionalverband Donau-Iller grenzübergreifend: zusammen mit der bayerischen Nachbarschaft. Die Regionalverbände sind ein Planungsinstrument. Exekutive Funktionen haben sie nicht – mit Ausnahme des Regionalverbands Stuttgart.
Besonderheiten
Eine Ausnahme stellt der Verband Region Stuttgart dar. Die direkt vom Volk gewählte Regionalversammlung hat 80 Mitglieder und weiterreichende Zuständigkeiten. Eine weitere Besonderheit ist der Regionalverband Donau-Iller. Er ist länderübergreifend, da auch Teile Bayerns zu seinem Zuständigkeitsbereich gehören. Der Verband Region Rhein-Neckar ist seit 2006 ebenfalls länderübergreifend. Er setzt sich zusammen aus Stadt- und Landkreisen der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.Statistische Informationen
Eine Auswahl wichtiger statistischer Angaben zu den Regionen finden Sie hier.
Vertiefende Informationen bieten das Statistische Landesamt Baden-Württemberg sowie das Institut für südwestdeutsche Wirtschaftsforschung (ISW).
