Foto: LMZ Baden-Württemberg

Die Erbsitten

Dr. Reinhold Weber


Realteilung

Von nachhaltiger Bedeutung haben sich auch die unterschiedlichen Erbsitten erwiesen. So kannte Altwürttemberg fast ausschließlich die Realteilung, also die Aufteilung des gesamten Erbes zu gleichen Teilen unter allen Kindern. Auf die Dauer führte dies zu einer enormen Besitzzersplitterung. Wenn die so entstandenen „Handtuchfelder“ zu klein geworden waren, um eine Familie ernähren zu können, so musste sich diese nach Zusatzverdiensten umschauen – oft in der in den Städten entstehenden Industrie. So entstand eine große Anzahl von Nebenerwerbslandwirten, die einer Tätigkeit in der Industrie nachgingen und als „Mondscheinbauern“ abends noch den kleinen Hof „umdrehten“.

Die Folgen davon liegen auf der Hand: Die Arbeiterschaft war kein pauperisiertes Proletariat, sondern blieb lange noch dörflichen Leitbildern verhaftet, in denen der eigene, wenn auch bescheidene (Land-)Besitz eine zentrale Rolle spielte. Dadurch wurde der deutsche Südwesten zu einer Region ohne stark ausgeprägten Stadt-Land-Gegensatz. Auch konnten so industrielle Wirtschaftskrisen abgefedert werden, weil die Arbeiter zumindest teilweise ihre Grundversorgung selbst sichern konnten. Und schließlich entstand dadurch eine Sozialdemokratie, die keine Partei der proletarischen Massen, sondern eine Partei der „kleinen Leute“, der Handwerker und Arbeiter war: Reformorientierte Evolution also statt Revolution.

Insgesamt bildete sich aus diesen Strukturen des Klein- und Kleinstbesitzes – verstärkt durch die rigorose Arbeitserziehung einer wohlmeinenden Obrigkeit – eine fleißige, erfindungsreiche und handwerklich geschickte Bevölkerung heraus. Der Kampf um das Erbe und um das Überleben führte zur Entsolidarisierung. Die engen Verhältnisse im Realteilungsdorf, in denen ja auch Häuser und Nutzungsrechte geteilt wurden, ließen keinen Platz für einen „Liberalismus im Alltag“. Im Politischen gab es diesen Liberalismus im Sinne von Staatsfreiheit dagegen sehr wohl.

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Anerbenrecht

In anderen Teilen des Landes, in Hohenlohe, im Hochschwarzwald oder in Oberschwaben, bestand demgegenüber das Anerbenrecht. Hier ging der Besitz geschlossen an einen Erben über. Auf diese Weise konnten lebensfähige landwirtschaftliche Betriebe erhalten bleiben. Die vorherrschende Siedlungsform des Einzelhofes erlaubte ein hohes Maß an Selbstbewusstsein und an Toleranz im Sinne von „leben und leben lassen“.

Die Folgen dieser unterschiedlichen Erbsitten sind deutlich: Auf dem Weg in die Industriegesellschaft hatten die Realteilungsgebiete die Nase vorn. Die Region Stuttgart am mittleren Neckar wie auch der industriereiche Rhein-Neckar- Raum um Mannheim konnten sich auch im innerdeutschen Vergleich zu den industrie- stärksten Räumen entwickeln.
Zwar fehlten Rohstoff- und Energiequellen und oft war die Verkehrsanbindung mangelhaft, aber es gab ein großes Angebot an gut ausgebildeten Arbeitern, mit denen sich die Industriestandorte für hoch spezialisierte und arbeits- intensive Verarbeitungsgüter profilieren konnten.

Der Reichtum Baden-Württembergs ist seine naturräumliche und historisch-kulturelle Vielgestaltigkeit. Die Fülle unterschiedlicher historischer Traditionen hat ihre Spuren hinterlassen – in Gestalt von Residenzen und Schlössern, Kirchen und Klöstern, Städten und Dörfern, aber auch bei Mentalitäten und Verhaltensmustern der Menschen. Die vielfältige Kulturdichte prägte den deutschen Südwesten – seine Menschen, seine Gesellschaft, seine historisch-politischen Traditionen und nicht zuletzt seine Wirtschaftsstruktur.

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Verbreitung der ländlichen Erbsitten Baden-Württemberg

 
Verbreitung der ländlichen Erbsitten Baden-Württemberg

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Die Realteilung wurde im Großherzogtum Baden 1809 und im Königreich Württem- berg 1812 allgemein erlaubt. Eine Ausnahme galt für die Hofgüter des Schwarzwaldes, die als Ganze vererbt werden mussten. Wenn es männliche erbberechtigte Nachkommen gab, erbten in manchen Gebieten die jüngsten, in anderen die ältesten. (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg)

 
 
 
 

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