Bildung und Kultur

in Baden-Württemberg

Kultur- und Bildungspolitik umfasst einerseits Schulen, Hochschulen und Universitäten, andererseits die Zuständigkeit für Museen, Staatstheater oder den Bereich der Kulturförderung. Aber auch Kindergärten und Kitas fallen darunter, ebenso wie bestimmte Angebote im Bereich der Erwachsenenbildung. Zentrale Akteure sind die Ministerien für Kultus und die Kultusverwaltung zu der etwa die Staatlichen Schulämter gehören bzw. das Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst.

Im Zentrum des öffentlichen Interesses stehen in diesem Bereich wohl vor allem die Schulen, die in jüngster Zeit zahlreiche Reformen erfahren haben. Ursprünglich dreigliedrig, folgte nach dem Regierungswechsel 2011 die Einführung der Gemeinschaftsschule. In jüngster Zeit machte besonders die beschlossene Wiedereinführung des G9 Schlagzeilen. Gymnasiastinnen und Gymnasiasten haben damit wieder ein Jahr länger, nämlich neun statt acht, Zeit bis zum Abitur. Dieses ist der wichtigste Abschluss, der für ein Studium qualifiziert. An den über 50 Hochschulen des Landes waren im Wintersemester 2024/25 insgesamt 354.500 Personen eingeschrieben.

Zwölf staatliche Museen bieten Einblicke in die Geschichte des Landes und machen Kunst für die Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs zugänglich. Die Kulturförderung ist gemeinsame Aufgabe von Kommunen und Land, das im Haushalt 2025 insgesamt 627,5 Millionen Euro für die Kultur ausgab. Neben den Museen waren die Staats-, Landes- und Kommunaltheater wesentliche Empfänger von Geldern aus dem Kulturetat. Daneben werden private Einrichtungen in allen Bereichen gefördert und auch Einrichtungen wie die Landesarchive fallen in die Zuständigkeit des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. 


 

Dossiers zu den Themen Bildung und Kultur

der Landeszentrale für politische Bildung

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