Gemeinden in Baden-Württemberg

Die Gemeinden sind die kleinsten demokratischen Einheiten unseres Staatswesens. Sie sind die Keimzelle unserer Demokratie. Die Gemeinden dürfen sich selbst verwalten: Sie regeln Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung.
Kommunen entscheiden über viele Dinge, die das Leben vor Ort direkt betreffen. Zu ihren Pflichtaufgaben gehört zum Beispiel das Melde- und Passwesen, die Müllabfuhr, die Straßen und Fußwege in der Gemeinde, aber auch freiwillige Aufgaben wie eine Bibliothek oder ein Schwimmbad.
Was ist der Unterschied zwischen Kommune und Gemeinde? Welche Aufgaben und Stellung hat die Gemeinde in Baden-Württemberg? Ein Überblick.

Was ist eine Gemeinde?
Eine Gemeinde ist die kleinstee Einheit vom Staat. Es gibt keine kleinere Verwaltungseinheit. Sie gehört zur Verwaltung in Deutschland. Eine Gemeinde ist zum Beispiel ein Dorf oder eine Stadt. Die Gemeinde kümmert sich um viele Dinge vor Ort.
In der Gemeinde leben Menschen zusammen. Diese Gemeinschaft nennt man auch Gemeinde. Die Gemeinde ist Teil von der Demokratie. In der Gemeinde können die Menschen mitbestimmen.
Was macht eine Gemeinde?
Die Gemeinde kümmert sich um viele Dinge. Zum Beispiel um die Straßen und die Müllabfuhr. Oder um den Pass und den Ausweis.
Die Gemeinde darf viele Dinge selbst entscheiden. Das nennt man: Selbst-Verwaltung. Die Gemeinde entscheidet über Dinge vor Ort.
Manche Aufgaben muss die Gemeinde machen. Zum Beispiel müssen alle Bürger:innen ihren Wohnort melden. Dafür bekommen sie einen Personalausweis. Andere Aufgaben darf sie machen – wenn sie will. Zum Beispiel eine Bücherei oder ein Schwimmbad.
Was ist der Unterschied zwischen Gemeinde und Kommune?
Das Wort Kommune kommt aus der lateinischen Sprache. Es bedeutet: Gemeinde.
Heute meint man mit Kommune noch mehr. Kommune ist ein Sammelwort. Es steht für die unteren Ebenen vom Staat. Dazu gehören die 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg. Und auch: 35 Landkreise und 9 Stadtkreise.
Die Gemeindeordnung in Baden-Württemberg
Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist das zentrale Gesetz für alle Gemeinden im Bundesland. Sie legt fest, wie eine Gemeinde aufgebaut ist, wer in ihr entscheidet und welche Aufgaben sie hat. Damit ist sie gewissermaßen die Verfassung der Gemeinde.
In der Gemeindeordnung sind unter anderem geregelt:
- die Rechtsstellung der Bürger:innen
- die Rolle des Gemeinderats
- die Aufgaben des:der Bürgermeisterin
- die Grundsätze der kommunalen Verwaltung und Finanzwirtschaft
Aufgaben der Gemeinde laut Gemeindeordnung
Die Aufgaben der Gemeinden sind in der Gemeindeordnung ausführlich beschrieben. Kern ist: Gemeinden sollen das Wohl ihrer Einwohnerschaft fördern (§ 1 Abs. 2 GemO) . Sie übernehmen dabei sowohl eigene Aufgaben, als auch Pflichten, die ihnen von Land oder Bund übertragen werden.
Nach § 2 Abs. 1 GemO gilt:
Die Gemeinden verwalten alle öffentlichen Aufgaben in ihrem Gebiet allein und unter eigener Verantwortung, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.
Das bedeutet: Die Gemeinde entscheidet selbstständig, was sie braucht – z. B. bei Schulen, Bibliotheken, Kultureinrichtungen oder Infrastruktur. Allerdings: Was eine Gemeinde leisten kann, hängt von ihrer Größe, Struktur und Finanzkraft ab. Hier zeigt sich die große Vielfalt der Gemeinden in Baden-Württemberg: Von der kleinsten Kommune Böllen im Landkreis Lörrach mit rund 100 Einwohnern bis zur Landeshauptstadt Stuttgart mit über 630.000 Menschen müssen alle dieselben gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Auszug aus der Gemeindeordnung
Im Folgenden finden Sie zwei zentrale Auszüge aus dem Gesetz – § 1 und § 2 –, die den Begriff der Gemeinde klären und den rechtlichen Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung festlegen.

Gemeinden kümmern sich um viele Aufgaben direkt vor Ort: zum Beispiel vom Kindergärten über die Müllabfuhr bis zu Ortsstraßen. Manche dieser Aufgaben sind freiwillig, andere gesetzlich vorgeschrieben. Pflichtaufgaben wie Abwasserbeseitigung oder Schulbau müssen erfüllt werden, können aber unterschiedlich ausgestaltet sein. Weisungsaufgaben wie Meldewesen oder die Durchführung von Wahlen sind gesetzlich genau vorgegeben. Freiwillige Aufgaben – etwa eine Bücherei, ein Schwimmbad oder Zuschüsse für Vereine – übernimmt die Gemeinde, wenn sie es will und kann. Hier können Sie zu den zahlreichen Aufgaben von Gemeinden weiterlesen.
Was bedeutet kommunale Selbstverwaltung?
Deutschland ist föderal organisiert: Der Bund, die Länder und die Gemeinden haben jeweils eigene Aufgaben. Doch nur Bund und Länder besitzen sogenannte Staatsqualität – also das volle staatliche Gewaltmonopol und Gesetzgebungskompetenz. Gemeinden regeln trotzdem viele Angelegenheiten eigenverantwortlich – das ist ihr verfassungsrechtlich garantiertes Selbstverwaltungsrecht. Sie dürfen eigene Satzungen erlassen, planen, organisieren und Personal einstellen. Was genau unter Selbstverwaltung zu verstehen ist, wie die kommunale Verwaltung in Baden-Württemberg aufgebaut ist und welche Rolle das Subsidiaritätsprinzip spielt, erfährst du auf der Seite: „Kommunale Verwaltung und Selbstverwaltung“
Wie viele Städte und Gemeinden gibt es in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg gibt es 2025 1.101 Gemeinden. 313 der Gemeinden sind Städte, davon sind wiederum neun Stadtkreise und 95 Große Kreisstädte. Neben den Gemeinden gibt es noch zwei unbewohnte gemeindefreie Gebiete. Während in der kleinsten Gemeinde in Baden-Württemberg, Böllen, weniger als 100 Einwohner:innen leben, wohnen weit mehr als eine halbe Millionen Menschen in Stuttgart. Trotzdem sind Böllen und Stuttgart je eine Gemeinde. Durchschnittlich gehören 4 932 Personen zu einer Gemeinde. Im Südwesten gibt es nur eine Großstadt, die trotzdem einem Landkreis angehört und keine eigene kreisfreie Stadt ist: Reutlingen.
Wie groß sind Städte in Baden-Württemberg?
Während mehr als die Hälfte der Gemeinden in Baden-Württemberg weniger als 5.000 Einwohner:innen beherbergt, leben dort weniger als 15 Prozent der Bevölkerung. Mehr als die Hälfte aller Baden-Württemberger:innen lebt in Städten mit mehr als 20.000 Einwohner:innen. Jede:r fünfte (bezogen auf die gesamte Bevölkerung) wohnt sogar in einer der neun Großstädte hier im Südwesten. Noch mehr spannende Zahlen zu den Gemeinden in Baden-Württemberg gibt es beim Statistischen Landesamt.
Großstädte
Großstädte sind Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen. In Baden-Württemberg gibt es davon neun.
Kreisfreie Städte
In Baden-Württemberg gibt es neun kreisfreie Städte, auch Stadtkreise genannt. Das sind Städte, die keinem Landkreis angehören. Acht Städte im Südwesten sind sowohl kreisfreie Städte, als auch Großstädte.
Große Kreisstädte
Eine Stadt mit mehr als 20.000 Einwohner:innen heißt Große Kreisstadt. In Baden-Württemberg gibt es 95 Große Kreisstädte. In diesen Städten und in den kreisfreien Städte gibt es eine:n Oberbürgermeister:in.
Wie wird aus einer Gemeinde eine Stadt?
Wie wird aus einer Gemeinde eine Stadt?
Einer Gemeinde kann auf Antrag die Bezeichnung „Stadt“ verliehen werden, wenn sie nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und ihren kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen „städtisches Gepräge“ trägt. So ist es in der Gemeindeordnung festgelegt.
Für diese Entscheidung sind vor allem folgende Punkte wichtig:
- Der Ort hat mindestens 10.000 Einwohner, von denen der Hauptanteil in einem geschlossenen Siedlungsgebiet lebt.
- Es müssen genügend Straßen, Gehwege, Parkplätze, Grünanlagen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen vorhanden sein sowie eine angemessene ärztliche Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten in einem sich als Zentrum abzeichnenden Teil der Gemeinde.
- Industrie- und Gewerbebetriebe sind in maßgeblicher Zahl und Größe vorhanden.
- Der Ort hat die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und etwa neues Bau- und Gewerbegelände zu erschließen.
- Die Gemeinde sollte Mittelpunkt ihres Verwaltungsraums sein, das heißt, sie muss für die umliegenden Gemeinden eine zentralörtliche Funktion erfüllen, etwa im Schulwesen oder bei der ärztlichen Versorgung.
Quelle: Pressemitteilung Regierung BW
Grafik: Die Städte in Baden-Württemberg auf einen Blick


Interaktive Karte von Baden-Württemberg
Bezirke, Regionen, Kreise und Städte Baden-Württembergs: Die interaktive Karte auf der Webseite des Staatsministeriums gibt einen Überblick. Dabei kann man von der Landesebene bis zum Landkreis navigieren.
Wie finanziert sich eine Gemeinde?
Kommunale Finanzen und Rechtsaufsicht

Einfach erklärt: Kommunale Finanzen

Die Gemeinden brauchen Geld, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können.
Dafür können sie eigene Steuern erheben: zum Beispiel die Grundsteuer oder die Hundesteuer. Besonders wichtig sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Sie wird von den am Ort ansässigen Wirtschaftsunternehmen bezahlt.
Außerdem bekommen die Kommunen einen Anteil der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Für besondere Aufgaben, zum Beispiel für die Schulen und Kindergärten, erhalten die Gemeinden noch Extrageld. Dazu sagt man auch Schlüsselzuweisungen.
Texte aus: Baden-Württemberg einfach kennenlernen – eine Landeskunde, Bd. 2. Bestellen im LpB-Shop
Einnahmen der Gemeinden
Das Funktionieren einer Gemeinde setzt eine angemessene Finanzausstattung voraus, die eine eigenverantwortliche, dauerhafte Erfüllung der kommunalen Aufgaben erlaubt. Die Einnahmen der Gemeinden fließen vor allem aus drei Quellen:
- Steuereinnahmen
- Finanzzuweisungen
- Gebühren.
Im Durchschnitt trägt jede der Einnahmearten zu rund einem Drittel zum Gemeindehaushalt bei, doch die Abweichungen vom Durchschnitt sind teilweise erheblich:
Steuereinnahmen (eigene und anteilig)
- Gewerbesteuer (von Unternehmen aus dem Ort)
- Grundsteuer (von Wohnungs- und Hausbesitzern)
- Hundesteuer (von Hundebesitzern)
- Anteil an Einkommensteuer (von Beschäftigten)
- Anteil an Umsatzsteuer (von allen durch ihre Einkäufe).
Dabei kommt etwa die Hälfte der Einnahmen durch die Gewerbe- und Grundsteuer. Diese sind mit einem kommunalen Hebesatzrecht versehen. Das bedeutet: Die Gemeinde kann ihr Steueraufkommen in einem gewissen Rahmen selbst bestimmen. An der Einkommen- und Umsatzsteuer sind die Gemeinden beteiligt. Diese Steuerarten machen einen erheblichen Anteil an den kommunalen Steuereinnahmen aus.
Finanzzuweisungen von Land, Bund und EU
Finanzzuweisungen können frei gewährt werden, dann fließen sie wie Steuern zur freien Verwendung durch die Gemeinde. Hierzu gehören Zahlungen, die Ungleichheiten in der Finanzausstattung der Gemeinden bis zu einem gewissen Grade ausgleichen sollen („Finanzausgleich“). Zuweisungen für gesetzliche Aufgaben kommen hinzu, etwa für Schulbau oder Sozialleistungen. Hier fordern die Gemeinden den vollen Ausgleich für Ausgaben, die ihnen auferlegt sind („Konnexitätsprinzip“, in der Landesverfassung in Art. 71,3 verankert). Finanzzuweisungen können auch projektgebunden sein. Damit sollen die Gemeinden zu einem bestimmten Verhalten bewogen werden, d. h. der Geber legt fest, ob und unter welchen Bedingungen Geld gegeben werden kann („Goldener Zügel“). Ob sie solche Angebote annehmen wollen, steht den Gemeinden frei.
Gebühren, Entgelte, Beiträge
Diese Einnahmen unterscheiden sich von den Steuern, da sie an bestimmte Leistungen der Gemeinde geknüpft sind. Während Gebühren laufend erhoben werden, sind Beiträge meistens einmalige Abgaben. Zu den Gebühren und Beiträgen gehören zum Beispiel:
- Gebühren für Kindergarten, Müllabfuhr oder Friedhofsnutzung
- Beiträge für Schwimmbad, Personalausweis oder Trauung
- Anschlussbeiträge für die Abwasserbeseitigung oder für die Anlieger von Straßen.
Grundlage für die Gebührenerhebung sind die Kommunalabgabengesetze der Länder. In welchem Umfang Gebühren erhoben werden, liegt jedoch im Ermessen der Kommune. Im Gegensatz zu den Steuern sind Gebühren auch eine wichtige Finanzierungsquelle der Landkreise.
Andere Einnahmen
Andere Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, Mieten und Waldbesitz können hinzukommen. Reichen die Einnahmen nicht, können zur Finanzierung von Investitionen Kredite aufgenommen werden, doch die müssen von der Kommunalaufsicht genehmigt werden – wie auch der gesamte Haushalt der Gemeinde.
Kommunal- und Rechtsaufsicht
Die Kommunalaufsicht ist eine besondere Form der Rechtsaufsicht und beschreibt die staatliche Kontrolle über das Handeln der Kommunen. In Baden-Württemberg gehört diese Aufsicht zu den Aufgaben der vier Regierungspräsidien in Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe und Tübingen. Sie kontrollieren, ob kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten rechtmäßig ablaufen und überprüfen die Haushalte der Stadt- und Landkreise sowie der Großen Kreisstädte. Außerdem beaufsichtigen die Regierungspräsidien Schulen, Polizeidirektionen und Apotheken. Auch die Sparkassen, deren Träger Landkreise, Städte, Gemeinden und zwei Zweckverbände sind, stehen unter der Rechtsaufsicht der Regierungspräsidien.
Weiterführende Links
Autor: Internetredaktion LpB BW | Letzte Aktualisierung: Juni 2023.