Kommunalpolitik in Baden-Württemberg
Einführung

Zur Kommunalpolitik in Baden-Württemberg zählen Städte, Gemeinden und Landkreise. Sie haben eine große Bedeutung für das Leben ihrer Einwohner:innen. Die Kommunalpolitik ist die politische Arbeit in den Gemeinden und Städten. In Baden-Württemberg haben die Bürger:innen in kommunalpolitischen Angelegenheiten bedeutenden Einfluss. Und völlig zurecht heißt es deshalb in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Artikel 1:
„Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates.“

Was ist eine Kommune?
Was bedeutet das Wort „Kommune“?
Das Wort „Kommune“ kommt aus der lateinischen Sprache. Es bedeutet: „Gemeinde“.
Heute meint man mit „Kommune“ noch mehr. „Kommune“ ist ein Sammelwort. Es steht für die unterste Ebene von Politik und Verwaltung in Deutschland.
Verwaltung heißt: Der Staat organisiert Dinge für die Menschen. Zum Beispiel Straßen, Müllabfuhr oder Schulen.
Welche Kommunen gibt es in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg gehören diese drei Arten zur kommunalen Ebene:
- Städte
- Gemeinden
- Landkreise
- Stadtkreise
Was ist eine Gemeinde?
Eine Gemeinde ist eine kleine Verwaltungseinheit. Zum Beispiel ein Dorf oder eine Stadt. Die Gemeinde kümmert sich um viele Dinge vor Ort. Zum Beispiel um die Schule, die Straße oder den Spielplatz.
In einer Gemeinde leben Menschen zusammen. Diese Gemeinschaft nennt man auch Gemeinde.
Wie viele Kommunen gibt es?
In Baden-Württemberg gibt es 1.101 Städte und Gemeinden. Mehrere Städte und Gemeinden gehören oft zusammen. Sie bilden dann einen Landkreis.
Es gibt auch Städte ohne Landkreis. Ein Stadtkreis ist eine große Stadt. Die Stadt macht alles selbst. Zum Beispiel: Stuttgart oder Mannheim.
In Baden-Württemberg gibt es:
- 35 Landkreise
- und 9 Stadtkreise.
Was ist Kommunalpolitik?
Kommunalpolitik betrifft das unmittelbare Lebensumfeld. Der Gehweg vor Ihrer Tür, der Spielplatz um die Ecke, die KiTa, Schwimmbäder oder der Schulbus: All das sind Aufgaben der Kommunalpolitik, also der Politiker:innen in Städten, Gemeinden, Land- und Stadtkreisen. Die Entscheidungen, die auf kommunaler Ebene getroffen werden, haben oft direktere Auswirkungen auf den Alltag von Bürger:innen als Entscheidungen aus Berlin oder Brüssel.
Wer macht Kommunalpolitik?
Im Mittelpunkt steht die Gemeinde – mit dem Rathaus als Zentrum von Verwaltung und Politik. Alle fünf Jahre werden Gemeinderäte und Kreistage gewählt. (Ober)Bürgermeister:innen sind je nach Kommune unterschiedlich lange im Amt. In Baden-Württemberg gilt das Modell der Süddeutschen Ratsverfassung. Das bedeutet: Sowohl Bürgermeister:in als auch Gemeinderat werden direkt von den Bürger:innen gewählt. Damit haben die Menschen vor Ort erheblichen Einfluss auf politische Entscheidungen in ihrer Kommune.
Welche Rechte haben Bürgerinnen und Bürger?
Die Gemeindeordnung Baden-Württembergs stellt klar: Die Bürger:innen stehen an erster Stelle. Politik und Verwaltung erhalten ihre Legitimation von der Bürgerschaft – und arbeiten in ihrem Auftrag.
Wer seine direkt Umgebung mitgestalten möchte, hat viele Möglichkeiten:
- durch aktive Mitarbeit in Gremien wie dem Gemeinderat,
- durch Bürgerbegehren, Einwohnerversammlungen oder Anhörungen,
- durch gezieltes Wählen einzelner Kandidat:innen mithilfe von Kumulieren und Panaschieren bei der Kommunalwahl.
Je mehr Menschen sich beteiligen, desto lebendiger ist unsere Demokratie.
Kommunalpolitik steuert, sie moderiert, sie beflügelt, sie schafft Lebensqualität, sie schafft Perspektiven. Vor allem: Sie schafft Möglichkeiten der Mitwirkung für Millionen von Menschen.
Kommunen sind Heimstatt, und sie sind Werkstatt der Demokratie. Wo, wenn nicht dort, wo Menschen dem Staat so direkt begegnen, können sie Vertrauen in das Prinzip der Teilhabe gewinnen und lernen, selbst Verantwortung zu übernehmen?
Was macht die kommunale Verwaltung?
Die Kommunalverwaltung ist Teil der öffentlichen Verwaltung und die unterste Ebene im Staatsaufbau in Deutschland. Zu der kommunalen Verwaltungsebene gehören in Baden-Württemberg die 35 Landkreise, die 9 Stadtkreise und die 1.101 Gemeinden.
Kommunen können selbst und in eigener Verantwortung bestimmen, wie sie Aufgaben erledigen. Das nennt man kommunale Selbstverwaltung. Diese hat vor allem im deutschen Südwesten stets eine wichtige Rolle gespielt. Das Grundgesetz (Art. 28 GG) garantiert den Kommunen diese kommunale Selbstverwaltung. Manche Aufgaben sind freiwillig, manche Aufgaben kommen aber auch von Bund oder Land und müssen erledigt werden.
Das Rathaus ist das Zentrum der Verwaltung und der Politik in der Gemeinde. Hier arbeitet die Gemeindeverwaltung, hier können Bürgerinnen und Bürger ihre Angelegenheiten erledigen. In Städten spricht man von der Stadtverwaltung. Die Kreisverwaltung eines Landkreises wird als Landratsamt bezeichnet.
Themenübersicht: Kommunalpolitik in Baden-Württemberg
Autor: Internetredaktion LpB BW | Letzte Aktualisierung: Juni 2023














