Kulturpolitik in Baden-Württemberg
Musik, Museen – Möglichkeiten

Kultur und damit auch Kulturpolitik durchwebt und beeinflusst alle Bereiche einer Gesellschaft. Es geht um Identität und Institutionen, um Feuilleton und Finanzen – und immer mehr auch um Wirtschaft und Wachstum.
Doch womit beschäftigt sich Kulturpolitik in Baden-Württemberg ganz konkret, auf welchen Ebenen findet sie statt, welche Handlungsfelder und welche Player gibt es? Dieses Dossier verschafft einen Überblick.
Einleitung: Worum geht's der Kulturpolitik?
Ob Dorffest mit Blasmusik, große Landesausstellung oder Jazzkonzert und Szeneclub: Kultur in Baden-Württemberg ist vielseitig. Es gibt große Institutionen und kleine Initiativen, kommunale Häuser, private Theater, freie Szenen und kommerzielle Veranstalter.
All das wird kulturpolitisch begleitet. Wobei gilt: Die Kulturpolitik des Landes greift in das Geflecht der vielseitigen Kultur nicht bis ins Detail ein. Ebenso schaltet sie sich nicht direkt in die Kulturinstitutionen ein, so dass sie beispielsweise den Spielplan eines Staatstheaters vorschreibt. Dafür ist die Intendanz des Theaters verantwortlich.
Kulturpolitik sorgt aber dafür, dass es faire Verfahren gibt, nach denen die Intendanz für ein Theater berufen wird, etwa über die Zusammensetzung eines Aufsichtsrats. Kulturpolitik schafft Strukturen, setzt Rahmenbedingungen und stellt Förderung bereit, damit Kunst und Kultur frei gedeihen können.

Gleichzeitig hat das Land nur begrenzt Einfluss. Die Kommunen etwa entscheiden selbst über ihre freiwilligen Kulturangebote. Underground-Szenen wie manche Street-Art- oder Graffiti-Kunst entziehen sich bewusst staatlicher Unterstützung. Und die Musik- oder Veranstaltungsindustrie fällt eher in die Zuständigkeit der Wirtschaftspolitik.
Doch überall dort, wo es um Teilhabe, Vielfalt und nachhaltige Strukturen geht, setzt Baden-Württemberg deutliche Akzente. Diese Handlungs- und Themenfelder haben zum Ziel, dass Kultur im Südwesten lebendig, offen und demokratisch bleibt.
Die Rolle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Wesentliche Akteurin der baden-württembergischen Kulturpolitik ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK). Es bündelt als oberste Landesbehörde die zentralen Belange der Hochschul- und Forschungslandschaft und der wichtigsten Kultureinrichtungen des Landes.
Das heißt: Unter seinem Dach stehen die großen staatlichen Kunst- und Kulturinstitutionen, zum Beispiel die Naturkundemuseen in Stuttgart und Karlsruhe, die Landesmuseen, Staatsgalerie, Kunsthalle. Die Staatstheater in Stuttgart oder Karlsruhe werden gemeinsam mit der jeweiligen Stadt hälftig getragen, ebenso wie das Zentrum für Kunst und Medien (ZKM) in Karlsruhe. Auch das Haus der Geschichte, die beiden Landesbibliotheken und das Landesarchiv fallen in die Zuständigkeit des MWK.
Darüber hinaus fördert das MWK nicht nur die kulturelle Infrastruktur. Es ist auch für die Hochschulen des Landes für Kunst, Musik und Medien zuständig und wirkt dadurch kulturpolitisch bei der Ausbildung der nächsten Generation von Künstler:innen mit.
Das MWK ist diejenige Stelle in der Landesregierung, die Kulturpolitik konkret umsetzt. Während im Landtag kulturpolitische Leitlinien diskutiert und politisch verhandelt werden, verantwortet das MWK die praktische Ausgestaltung. Mit rund 350 Mitarbeitenden in fünf Abteilungen steuert das MWK die staatlichen Kultureinrichtungen des Landes, finanziert sie und setzt die gesetzlichen Vorgaben und Förderprogramme operativ um.
Neben dem Land sind jedoch weitere Akteure an der Umsetzung von Kulturpolitik beteiligt. Eine wichtige Rolle spielen etwa die Kulturdezernate der Städte und Gemeinden, die vor Ort über eigene Haushalte, Programme und Einrichtungen verfügen. Kommunale Kulturpolitik ist stark dezentral organisiert und kann sich von Kommune zu Kommune erheblich unterscheiden. Deshalb wird dieser Bereich im Folgenden nicht im Detail behandelt.

Wie wird Kulturpolitik finanziert?
Auch Kulturpolitik braucht finanzielle Stabilität. In Baden-Württemberg folgt die Finanzierung einem klaren Prinzip: Dezentralität, Subsidiarität, Pluralität und Liberalität. Das bedeutet, dass Land, Kommunen und private Träger gemeinsam Verantwortung tragen. Deutlich über die Hälfte der Kulturausgaben kommen dabei von den Kommunen, was mit dem so genannten Kommunalisierungsgrad erfasst wird. Das Land wiederum stellt gezielt Rahmenbedingungen und Fördermittel bereit Die staatlichen Kultureinrichtungen Baden-Württembergs verfügen hierbei über eigene, im Landeshaushalt fest verankerte Budgets, die ihnen eine verlässliche Planung ermöglichen.
Das Land hat in der Vergangenheit seine Kulturausgaben kontinuierlich erhöht. 2025 lag das Kulturbudget bei knapp 630 Millionen Euro. Der Kulturanteil am gesamten Landeshaushalt beträgt demnach also 0,47 Prozent.
Auch im Doppelhaushalt 2025/26 wurden die Kulturmittel nochmals angehoben, so dass das Land Tarifsteigerungen ausgleichen konnte. Das heißt: Die Lohntarife, nach denen die Beschäftigten an Theatern, Museen etc. bezahlt werden, erhöhen sich, was für den Staat als Arbeitgeber mehr Kosten fürs Personal bedeutet.
Die kommunale Ebene bleibt bei der Kulturfinanzierung zentraler Partner der Landeskulturpolitik. Laut Kulturstatistik 2024 liegen Baden-Württembergs Kulturausgaben insgesamt – also Land, Gemeinden und Zweckverbände zusammen – bei 1,5 Milliarden Euro. Damit ist Baden-Württemberg umgerechnet auf die Pro-Kopf-Ausgaben je Einwohner etwas unter dem Bundesdurchschnitt von 137,54 Euro Jahreskulturausgabe je Einwohner angesiedelt (die Ausgaben des Bundes sind hier nicht mit eingerechnet).

Kultur wirkt zudem weit über den eigenen Sektor hinaus: Über die sogenannte Umwegrentabilität (hier auf der Seite eines Beratungsunternehmens erklärt) profitieren etwa Tourismus, Gastronomie, Handel oder das Hotelgewerbe unmittelbar von kulturellen Angeboten.
Diese indirekten Effekte sind für Regionen und Städte deutlich spürbar. Sie werden aber statistisch nur teilweise erfasst. Dies übernehmen für einzelne Kulturinstitutionen beispielsweise Gutachter im Forschungsbereich Kulturmanagement.
In welchen Feldern arbeitet Kulturpolitik?
Gehört werden bei Kulturdialogen
Bevor neue kulturpolitische Leitlinien entstehen, werden die Beteiligten der Szene – im Sinne einer „Politik des Gehörtwerdens“ – systematisch einbezogen. Der auf zwei Jahre angelegte und 2020 beendete Dialog Kulturpolitik für die Zukunft markierte dabei einen wichtigen Meilenstein. In 14 Veranstaltungen an acht Orten diskutierten rund 1.250 Teilnehmende über die Zukunftsfelder „Digitale Welten“, „Strategien der Transformation“, „Neue gesellschaftliche Bündnisse“ und „Kunst und Kultur in ländlichen Räumen“. Die damals aus diesen Workshops entstandenen Handlungsempfehlungen bilden bis heute einen wichtigen Kompass für die Kulturpolitik des Landes.
Diversität und Kulturelle Teilhabe geben die Richtung vor
Als direkte Folge des Kulturdialogs wurde 2021 das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) gegründet. Der Landtag stellte dafür – mit Zustimmung aller Fraktionen, außer der AfD – ein jährliches, fest im Haushalt verankertes Budget von 2,4 Millionen Euro bereit. Das ZfKT unterstützt Kunst- und Kultureinrichtungen dabei, sich dauerhaft für Diversität und kulturelle Teilhabe zu öffnen. Ein Ziel kann zum Beispiel sein, dass Museen gemeinsam mit migrantischen Communities Ausstellungen entwickeln oder mehrsprachige Inhalte zeigen. Oder aber, dass Theater Vorstellungen mit Gebärdensprachdolmetschen, Audiodeskription oder einfacher Sprache anbieten. Das ZfKT geht dabei bewusst nicht direkt in die Theater oder Museen, sondern es bietet sich indirekt als spartenübergreifende Vernetzungsstelle an.
Nachhaltigkeit in den Kultureinrichtungen – Green Culture
Kultureinrichtungen verbrauchen Energie und Ressourcen. Und wegen der Kultur bewegen sich Publikum und Ensembles quer durchs Land, was je nach deren Fortbewegungsweise CO₂ freisetzt. Unter dem Schlagwort Green Culture stellt das Land Handlungsempfehlungen, Beratungsangebote und Förderprogramme bereit, die auf mehr Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb zielen.
Was wichtig und zu erhalten ist: Immaterielles Kulturerbe

Nicht alles, was Kultur ausmacht, lässt sich in Museen ausstellen oder auf Bühnen aufführen. Immaterielles Kulturerbe sind Bräuche, Musiktraditionen, Handwerkstechniken, Tanzformen und Wissen, das von Generation zu Generation weitergereicht wird. Hierzu pflegt die UNESCO eine Liste, die kulturpolitisch weltweit hohes Ansehen hat. Die Deutsche UNESCO-Kommission wiederum listet entsprechend Vertreter des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland.
Deutungshoheit: Was ist denn alles Kultur und wo gilt der Kulturgutschutz?
Die Handschriften Friedrich Hölderlins im Deutschen Literaturarchiv Marbach oder der spätgotische Wildensteiner Altar von 1536 aus der Staatsgalerie Stuttgart – beide Werke sind eingetragenes Kulturgut. Manche Kunstwerke nämlich, Antiquitäten oder archäologische Kulturschätze sind für den Staat so bedeutsam, dass sie Deutschland nicht oder nur unter bestimmten Auflagen verlassen dürfen. Dies nennt man Kulturgutschutz. Er ist in Deutschland Bundesrecht.
Förderung konkreter Kulturbereiche
Die Kulturpolitik Baden-Württembergs gibt nicht nur die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur vor. Sie unterstützt auch gezielt bestimmte Kulturbereiche und Institutionen. Förderung bedeutet dabei sowohl finanzielle Unterstützung als auch Beratung und Netzwerkarbeit.
Dabei zeigt sich jedoch eine strukturelle Ungleichheit zwischen öffentlich getragenen Einrichtungen und freien oder privat organisierten Akteur:innen. Während staatliche Theater, Museen oder Orchester über feste Haushaltsmittel verfügen, arbeiten viele freie Initiativen, Clubs, Festivals oder kleine Kulturunternehmen projektbezogen und mit unsicherer Finanzierung. Diese Unterschiede wurden etwa in der Corona-Pandemie deutlich sichtbar: Öffentliche Einrichtungen konnten durch institutionelle Finanzierung und staatliche Ausgleichszahlungen relativ stabil abgesichert werden, während viele freie Akteur:innen stärker auf kurzfristige Hilfsprogramme angewiesen waren.
Popmusik und Clubkultur

Sie sind kulturpolitisch keineswegs nur Freizeitangebot, sondern wichtiger Motor für Kreativität, Nachwuchsentwicklung und urbane Lebendigkeit: Festivals, Popmusik und die Clubszene. Weil sich viele Akteure in diesem Bereich dennoch kaum über den Markt finanzieren können, setzt das Land hier gezielt Förderung ein. Für die aus einem Kulturdialog entstandene Initiative POPLÄND stellt das Land jährlich eine Million Euro bereit. Davon werden beispielsweise das Förderprogramm Perspektive Pop 2.0 finanziert oder auch die Popakademie in Mannheim mit ihrem RegioNet-Programm, damit sich kulturpolitische Unterstützung in die Fläche verteilt. Auch die Festival-Convention „About Pop“ wird unterstützt. Sie gilt als zentraler Think Tank der Branche.
Kultur- und Kreativwirtschaft
Früher galt sie oft als ökonomischer Randbereich: ein paar Galerien, ein bisschen Design oder Musik komponieren. Mit Kultur- und Kreativwirtschaft – so ein Vorurteil der Volkswirtschaftslehre – lässt sich kaum Geld umsetzen. Heute hingegen kann die Branche stolz und selbstbewusst auftreten. In Baden-Württemberg erwirtschafteten laut Standortstudie 2024 über 28.000 Unternehmen rund 29 Milliarden Euro Umsatz. Den höchsten Anteil erzielte dabei die Software- und Gamesindustrie.
Museen und Landesausstellungen
Die Museen im Bundesland zu fördern ist eine traditionelle kulturpolitische Kernaufgabe. Museen sammeln, bewahren, forschen und präsentieren. Damit sind sie nicht nur Erlebnisraum, sondern auch Bildungseinrichtung und Begegnungsort. Seine staatlichen Museen hat Baden-Württemberg in der Rechtsform von Landesbetrieben organisiert. Damit haben sie, anders als etwa eine untergeordnete Behörde, mehr Handlungsspielraum. Sie können selbst Einnahmen erwirtschaften und Budgets eigenständig verschieben. Das ZKM Karlsruhe und das TECHNOSEUM Mannheim wiederum sind in der Rechtsform Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Kulturelle Infrastruktur in ländlichen Räumen
Wenn im politischen Stuttgart von kultureller Teilhabe gesprochen wird, geht der Blick längst auch über die Großstädte hinaus. Denn in den ländlichen Räumen entscheidet Kultur oft darüber, ob eine Region als lebendiger Lebens-, Wohn- und Arbeitsort wahrgenommen wird. Deshalb hat Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren gezielt das Impulsprogramm für gesellschaftlichen Zusammenhalt aufgelegt, das auch kulturpolitisch genutzt wird.
Preise und Auszeichnungen
Ein politisches Instrument, um Kulturprojekte und Institutionen zu unterstützen, ist die Vergabe von Preisen. Sie würdigen herausragende Leistungen, stärken die öffentliche Wahrnehmung von Kunst und schaffen zugleich konkrete Förderung, oft in Form von Preisgeldern oder Stipendien, die neue Projekte überhaupt erst ermöglichen.
Warum ist Kulturförderung überhaupt möglich?
Ein Theater ist keine Schraubenfabrik. Und Kulturpolitik keine Wirtschaftspolitik. Wo Unternehmen im Wettbewerb bestehen sollen, geht es in Kultureinrichtungen um kulturelle Vielfalt, Teilhabe, Bildung und künstlerische Freiheit. Genau deshalb gilt für Kultur im europäischen Beihilfenrecht ein besonderer Rahmen: Die Kulturklausel (Art. 107 Abs. 3 AEUV) erlaubt staatliche Unterstützung ausdrücklich, obwohl Subventionen im Binnenmarkt ansonsten weitgehend verboten sind.
Wirtschaftspolitik darf Subventionen nur sehr begrenzt einsetzen. Kulturpolitik hingegen hat den Auftrag, Räume für Kunst und kulturelles Erbe zu sichern. Sie soll das auch dann tun, wenn diese Angebote sich am Markt nicht selbst tragen könnten. Kultur gilt rechtlich wie politisch als öffentliches Gut.
Für Baden-Württemberg bedeutet das: Das Land kann und soll Kultur fördern, muss aber beihilferechtlich sauber arbeiten. Hilfen über bestimmten Schwellen müssen bei der EU-Kommission angemeldet und genehmigt werden. Kleinere Förderungen werden vom Land selbständig über die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) abgewickelt und angezeigt. Maßgeblich sind hier die Art. 53 und 54 AGVO zu Kultur und Erbe.
Historische Verantwortung
Provenienzforschung – Woher kommen die Kulturgüter?
Wo Kulturgüter mit historischem Unrecht verbunden sind, trägt Kulturpolitik besondere Verantwortung. Deshalb stärkt Baden-Württemberg seit Jahren die Provenienzforschung an seinen Museen und Archiven. Provenienz bedeutet die Herkunftsgeschichte eines Objekts: Wer es besaß, unter welchen Umständen es weitergegeben wurde und ob es Menschen unrechtmäßig entzogen wurde.
Diese Forschung hilft, NS-Raubgut zu erkennen und es, sofern es im staatlichen Eigentum ist, an die Nachfahren der Verfolgten zurückzugeben. Baden-Württemberg schuf 2015 als erstes Bundesland feste Stellen für diesen Bereich und professionalisierte die Provenienzforschung damit dauerhaft.
Auch im Kontext der Kolonialzeit übernimmt Baden-Württemberg Verantwortung: Als Vorsitzland der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten wirkt es an bundesweiten Leitlinien und Restitutionsstandards mit.
Gedenkstätten

Historische Verantwortung in der Kulturpolitik bedeutet nicht nur Bewahrung, sondern auch kritische Reflexion und aktive Teilhabe. Bürger:innen sollen durch Ausstellungen, Bildungsprojekte oder Gedenkveranstaltungen die Möglichkeit erhalten, Geschichte und Kultur zu verstehen und Lehren für die Gegenwart zu ziehen. Besondere Bedeutung kommt hier den Gedenkstätten zu.
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unterstützt die Gedenkstätten und Projekte der Erinnerungskultur, indem sie die Gedenkstättenförderung des Landes verwaltet, Bildungsmaterialien konzipiert und Veranstaltungen organisiert, um Geschichte zu vermitteln, kritisches Bewusstsein zu fördern und die demokratische Bildung zu stärken.
Auch wenn die politischen Akzente variieren, genießen die Gedenkstätten im Landtag traditionell breite, fraktionsübergreifende Unterstützung. Im engeren Sinne kulturpolitisch werden Gedenkstätten dann relevant, wenn es um ihre Gestaltung, bauliche Weiterentwicklung oder konzeptionelle Ausrichtung geht. Stehen jedoch ihre pädagogische Arbeit, Bildungsangebote oder Schulkooperationen im Mittelpunkt, liegen diese Aufgaben im Zuständigkeitsbereich von Kultus- und Bildungspolitik.
Quellen und weiterführende Links
Weiterführende Informationen:
- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK)
Offizielle Informationen zu Kulturpolitik, Förderprogrammen und landesweiten Initiativen - Beteiligungsportal Baden-Württemberg
Plattform für Bürgerbeteiligung, öffentliche Kulturprojekte und Dialogformate: - Tätigkeitsbericht des Zentrum für Kulturelle Teilhabe
- Infobroschüre Popländ – Positionen und Perspektiven aus dem Dialog Populäre Kultur
- Green Culture 2030. Leitfaden für den Klimaschutz in den Kultureinrichtungen in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg
Über den Autor
Sven Scherz-Schade ist freischaffender Journalist mit den Schwerpunkten Kultur und Kulturpolitik. Er lebt in Karlsruhe.
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