Dossier

Kulturpolitik in Baden-Württemberg

Musik, Museen – Möglichkeiten

Kultur und damit auch Kulturpolitik durchwebt und beeinflusst alle Bereiche einer Gesellschaft. Es geht um Identität und Institutionen, um Feuilleton und Finanzen – und immer mehr auch um Wirtschaft und Wachstum. 

Doch womit beschäftigt sich Kulturpolitik in Baden-Württemberg ganz konkret, auf welchen Ebenen findet sie statt, welche Handlungsfelder und welche Player gibt es? Dieses Dossier verschafft einen Überblick.

Einleitung: Worum geht's der Kulturpolitik?

Ob Dorffest mit Blasmusik, große Landesausstellung oder Jazzkonzert und Szeneclub: Kultur in Baden-Württemberg ist vielseitig. Es gibt große Institutionen und kleine Initiativen, kommunale Häuser, private Theater, freie Szenen und kommerzielle Veranstalter. 

All das wird kulturpolitisch begleitet. Wobei gilt: Die Kulturpolitik des Landes greift in das Geflecht der vielseitigen Kultur nicht bis ins Detail ein. Ebenso schaltet sie sich nicht direkt in die Kulturinstitutionen ein, so dass sie beispielsweise den Spielplan eines Staatstheaters vorschreibt. Dafür ist die Intendanz des Theaters verantwortlich. 

Kulturpolitik sorgt aber dafür, dass es faire Verfahren gibt, nach denen die Intendanz für ein Theater berufen wird, etwa über die Zusammensetzung eines Aufsichtsrats. Kulturpolitik schafft Strukturen, setzt Rahmenbedingungen und stellt Förderung bereit, damit Kunst und Kultur frei gedeihen können.

Gleichzeitig hat das Land nur begrenzt Einfluss. Die Kommunen etwa entscheiden selbst über ihre freiwilligen Kulturangebote. Underground-Szenen wie manche Street-Art- oder Graffiti-Kunst entziehen sich bewusst staatlicher Unterstützung. Und die Musik- oder Veranstaltungsindustrie fällt eher in die Zuständigkeit der Wirtschaftspolitik. 

Doch überall dort, wo es um Teilhabe, Vielfalt und nachhaltige Strukturen geht, setzt Baden-Württemberg deutliche Akzente. Diese Handlungs- und Themenfelder haben zum Ziel, dass Kultur im Südwesten lebendig, offen und demokratisch bleibt.

Die Rolle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Wesentliche Akteurin der baden-württembergischen Kulturpolitik ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK). Es bündelt als oberste Landesbehörde die zentralen Belange der Hochschul- und Forschungslandschaft und der wichtigsten Kultureinrichtungen des Landes. 

Das heißt: Unter seinem Dach stehen die großen staatlichen Kunst- und Kulturinstitutionen, zum Beispiel die Naturkundemuseen in Stuttgart und Karlsruhe, die Landesmuseen, Staatsgalerie, Kunsthalle. Die Staatstheater in Stuttgart oder Karlsruhe werden gemeinsam mit der jeweiligen Stadt hälftig getragen, ebenso wie das Zentrum für Kunst und Medien (ZKM) in Karlsruhe. Auch das Haus der Geschichte, die beiden Landesbibliotheken und das Landesarchiv fallen in die Zuständigkeit des MWK.

Darüber hinaus fördert das MWK nicht nur die kulturelle Infrastruktur. Es ist auch für die Hochschulen des Landes für Kunst, Musik und Medien zuständig und wirkt dadurch kulturpolitisch bei der Ausbildung der nächsten Generation von Künstler:innen mit.

Das MWK ist diejenige Stelle in der Landesregierung, die Kulturpolitik konkret umsetzt. Während im Landtag kulturpolitische Leitlinien diskutiert und politisch verhandelt werden, verantwortet das MWK die praktische Ausgestaltung. Mit rund 350 Mitarbeitenden in fünf Abteilungen steuert das MWK die staatlichen Kultureinrichtungen des Landes, finanziert sie und setzt die gesetzlichen Vorgaben und Förderprogramme operativ um. 

Neben dem Land sind jedoch weitere Akteure an der Umsetzung von Kulturpolitik beteiligt. Eine wichtige Rolle spielen etwa die Kulturdezernate der Städte und Gemeinden, die vor Ort über eigene Haushalte, Programme und Einrichtungen verfügen. Kommunale Kulturpolitik ist stark dezentral organisiert und kann sich von Kommune zu Kommune erheblich unterscheiden. Deshalb wird dieser Bereich im Folgenden nicht im Detail behandelt.

Wie wird Kulturpolitik finanziert?

Auch Kulturpolitik braucht finanzielle Stabilität. In Baden-Württemberg folgt die Finanzierung einem klaren Prinzip: Dezentralität, Subsidiarität, Pluralität und Liberalität. Das bedeutet, dass Land, Kommunen und private Träger gemeinsam Verantwortung tragen. Deutlich über die Hälfte der Kulturausgaben kommen dabei von den Kommunen, was mit dem so genannten Kommunalisierungsgrad erfasst wird. Das Land wiederum stellt gezielt Rahmenbedingungen und Fördermittel bereit Die staatlichen Kultureinrichtungen Baden-Württembergs verfügen hierbei über eigene, im Landeshaushalt fest verankerte Budgets, die ihnen eine verlässliche Planung ermöglichen. 

Das Land hat in der Vergangenheit seine Kulturausgaben kontinuierlich erhöht. 2025 lag das Kulturbudget bei knapp 630 Millionen Euro. Der Kulturanteil am gesamten Landeshaushalt beträgt demnach also 0,47 Prozent. 

Auch im Doppelhaushalt 2025/26 wurden die Kulturmittel nochmals angehoben, so dass das Land Tarifsteigerungen ausgleichen konnte. Das heißt: Die Lohntarife, nach denen die Beschäftigten an Theatern, Museen etc. bezahlt werden, erhöhen sich, was für den Staat als Arbeitgeber mehr Kosten fürs Personal bedeutet.

Die kommunale Ebene bleibt bei der Kulturfinanzierung zentraler Partner der Landeskulturpolitik. Laut Kulturstatistik 2024 liegen Baden-Württembergs Kulturausgaben insgesamt – also Land, Gemeinden und Zweckverbände zusammen – bei 1,5 Milliarden Euro. Damit ist Baden-Württemberg umgerechnet auf die Pro-Kopf-Ausgaben je Einwohner etwas unter dem Bundesdurchschnitt von 137,54 Euro Jahreskulturausgabe je Einwohner angesiedelt (die Ausgaben des Bundes sind hier nicht mit eingerechnet). 

Kultur wirkt zudem weit über den eigenen Sektor hinaus: Über die sogenannte Umwegrentabilität (hier auf der Seite eines Beratungsunternehmens erklärt) profitieren etwa Tourismus, Gastronomie, Handel oder das Hotelgewerbe unmittelbar von kulturellen Angeboten. 

Diese indirekten Effekte sind für Regionen und Städte deutlich spürbar. Sie werden aber statistisch nur teilweise erfasst. Dies übernehmen für einzelne Kulturinstitutionen beispielsweise Gutachter im Forschungsbereich Kulturmanagement

In welchen Feldern arbeitet Kulturpolitik?

Förderung konkreter Kulturbereiche

Die Kulturpolitik Baden-Württembergs gibt nicht nur die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur vor. Sie unterstützt auch gezielt bestimmte Kulturbereiche und Institutionen. Förderung bedeutet dabei sowohl finanzielle Unterstützung als auch Beratung und Netzwerkarbeit. 

Dabei zeigt sich jedoch eine strukturelle Ungleichheit zwischen öffentlich getragenen Einrichtungen und freien oder privat organisierten Akteur:innen. Während staatliche Theater, Museen oder Orchester über feste Haushaltsmittel verfügen, arbeiten viele freie Initiativen, Clubs, Festivals oder kleine Kulturunternehmen projektbezogen und mit unsicherer Finanzierung. Diese Unterschiede wurden etwa in der Corona-Pandemie deutlich sichtbar: Öffentliche Einrichtungen konnten durch institutionelle Finanzierung und staatliche Ausgleichszahlungen relativ stabil abgesichert werden, während viele freie Akteur:innen stärker auf kurzfristige Hilfsprogramme angewiesen waren.

Warum ist Kulturförderung überhaupt möglich?

Ein Theater ist keine Schraubenfabrik. Und Kulturpolitik keine Wirtschaftspolitik. Wo Unternehmen im Wettbewerb bestehen sollen, geht es in Kultureinrichtungen um kulturelle Vielfalt, Teilhabe, Bildung und künstlerische Freiheit. Genau deshalb gilt für Kultur im europäischen Beihilfenrecht ein besonderer Rahmen: Die Kulturklausel (Art. 107 Abs. 3 AEUV) erlaubt staatliche Unterstützung ausdrücklich, obwohl Subventionen im Binnenmarkt ansonsten weitgehend verboten sind.

Wirtschaftspolitik darf Subventionen nur sehr begrenzt einsetzen. Kulturpolitik hingegen hat den Auftrag, Räume für Kunst und kulturelles Erbe zu sichern. Sie soll das auch dann tun, wenn diese Angebote sich am Markt nicht selbst tragen könnten. Kultur gilt rechtlich wie politisch als öffentliches Gut. 

Für Baden-Württemberg bedeutet das: Das Land kann und soll Kultur fördern, muss aber beihilferechtlich sauber arbeiten. Hilfen über bestimmten Schwellen müssen bei der EU-Kommission angemeldet und genehmigt werden. Kleinere Förderungen werden vom Land selbständig über die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) abgewickelt und angezeigt. Maßgeblich sind hier die Art. 53 und 54 AGVO zu Kultur und Erbe.

Historische Verantwortung

Über den Autor

Sven Scherz-Schade ist freischaffender Journalist mit den Schwerpunkten Kultur und Kulturpolitik. Er lebt in Karlsruhe.

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