Die Ganztagsschule in Baden-Württemberg
Anspruch und Wirklichkeit

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stärken Kinder und helfen den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sagt das Bundesbildungsministerium. Deshalb bekommen Kinder im Grundschulalter ab August 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Was so einfach klingt, ist in Baden-Württemberg seit Jahren ein umstrittenes Thema. Nicht jeder will die Betreuung – und wie sie bezahlt werden soll, ist vielfach unklar.
Der Anspruch umfasst ganztägige Förderung. Er gilt für Grundschulkinder in ganz Deutschland. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz will der Bund vor allem die Betreuungslücke schließen, die sich oft auftut, wenn Kinder vom Kindergarten in die Grundschule wechseln.
Ab dem 1. August 2026 haben zunächst alle Erstklässler in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Jedes Jahr soll eine weitere Klassenstufe folgen, bis ab August 2029 alle Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse ein Recht auf ganztätige Förderung haben.
In Baden-Württemberg betrifft der Rechtsanspruch rund 115.000 Erstklässler im Schuljahr 2026/27. Ab 1. August 2029 werden es mehr als 450.000 Grundschüler sein.
Der Rechtsanspruch umfasst acht Stunden Betreuung an fünf Tagen in der Woche, und das in 48 von 52 Wochen im Jahr – also auch in vielen Ferien.
Wie sieht das Angebot aus?
Die Betreuung kann in verbindlichen Ganztagsgrundschulen angeboten werden. Auch die Wahlform erfüllt den Rechtsanspruch. Horte und ergänzende Angebote – etwa von Musikschulen und Sportvereinen – zählen ebenfalls.
Eine besondere Herausforderung werden die Ferienbetreuungszeiten werden, erwartet der baden-württembergische Städtetag. „Dann wird das Angebot weitmaschiger sein müssen“, stimmt Norbert Brugger, der Bildungsdezernent des Städtetags, Eltern auf mögliche längere Wege zu den Betreuungsangeboten in den Ferien ein.
Baden-Württemberg als Betreuungsentwicklungsland
Baden-württembergische Eltern pochen vielfach stark auf Flexibilität. Viele wollen Betreuung, aber nur, wenn sie sie brauchen.
Nur rund 20 Prozent der öffentlichen Grundschulen in Baden-Württemberg (483 Schulen) sind laut Kultusministerium im Schuljahr 2024/25 verbindliche Ganztagsschulen.
Experten, darunter auch der baden-württembergische Städtetag, beklagen seit Langem die im Südwesten vergleichsweise geringe Nachfrage der Eltern nach Plätzen in der verbindlichen Ganztagsschule. Für die Städte im Land ist der Rechtsanspruch der Grundschüler auf Ganztagsbetreuung nicht nur ein Kostenfaktor. Das Land ist „Entwicklungsland in Sachen Ganztag", sagt Norbert Brugger vom Städtetag Baden-Württemberg.
Hierzulande ist weder die Ganztagsschule noch die Ganztagsbetreuung ausgeprägt.“
Norbert Brugger, Städtetag Baden-Württemberg
Flexibilität ist teuer, aber der Südwesten bemüht sich darum. Alles in allem geht der Städtetag davon aus, dass im Schuljahr 2024/2025 etwa 257.000 Grundschulkinder eine der zahlreichen Formen der Betreuung angenommen haben. Bei knapp 420.000 Grundschülern in Baden-Württemberg sind das mehr als 60 Prozent der Kinder.
Neben der verbindlichen Ganztagsgrundschule gibt es Grundschulen mit der Wahlform. Dort können Eltern entscheiden, ob ihr Kind am Ganztagsbetrieb teilnehmen soll oder nicht. Ausnahme sind die Gemeinschaftsschulen mit Grundschulen. Sie sind als Ganztagsschulen definiert. Dazu kommen an den Halbtagsschulen die flexible Nachmittagsbetreuung und die Horte (zum Ganztagsschzulkonzept auf der Seite des Kultusministeriums).
Ganztagsschule, ein Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit?
Die gefragteste Form der Ganztagsangebote in Baden-Württemberg sind die Wahlformen. Für Eltern steht häufig die Vereinbarkeit mit dem Beruf im Vordergrund. Sie wollen nur dann Betreuung für ihre Kinder, wenn sie selbst keine Zeit haben.
Pädagogen halten jedoch die verpflichtende Form für sinnvoller, denn dann ließen sich Betreuungs- und Unterrichtsangebote zuverlässig verbinden und aufeinander abstimmen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält als gelernter Lehrer viel vom verbindlichen Ganztagsbetrieb. Er betont, alle Kinder hätten ein Recht auf gute Bildung. Gute Bildung habe viele Voraussetzungen. „Ein gutes Angebot von Ganztagsschulen ist eine davon“, sagt er. Er sieht Ganztagsschulen als eine Möglichkeit, Bildungserfolg und soziale Herkunft zu entkoppeln.
Wissenschaftler bestätigen, dass mit der verbindlichen Ganztagsschule Kinder aus sogenannten bildungsfernen Familien besser gefördert werden können. Vorausgesetzt, die Angebote sind qualitativ hochwertig. Das große Manko des deutschen Bildungssystems, der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg, könne durch verbindliche Ganztagsschulen gemildert werden. Zur Ganztagsbetreuung hat eine Expertengruppe in Baden-Württemberg im Frühjahr 2025 ein Leitbild erarbeitet (zum Download als PDF).
„Uns eint alle der Wille, eine gute ganztägige Bildung und Betreuung in Baden-Württemberg bereitzustellen“, betonte Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne), die das Leitbild ebenfalls unterzeichnet hat.
Natürlich geht es um das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf, denn der Ganztag ist für die Familien unverzichtbar, insbesondere, wenn beide Elternteile arbeiten. Und er ist wichtig für unsere Wirtschaft – gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel. Und nicht zuletzt fördert der Ganztag die Chancengleichheit, indem er Kindern, unabhängig von ihren familiären Verhältnissen, Zugang zu hochwertiger Bildung und Betreuung ermöglicht.“
Theresa Schopper, Kultusministerin von Baden-Württemberg
Eine Untersuchung der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung (Download als PDF) kommt 2025 zu dem Ergebnis, dass Ganztagsschulen „ein hohes Potenzial besitzen, Bildungsgerechtigkeit zu fördern“. Doch es gibt Bedingungen: Das funktioniere nur, „wenn sie mit adäquaten strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen ausgestattet sind“. Entscheidend für die Qualität und die Wirksamkeit von Ganztagsangeboten sind demnach „multiprofessionelle Teams – bestehend aus Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und externen Partner*innen.“
Die mangelnde Verzahnung von Unterricht und ergänzenden Angeboten sowie unzureichende Kooperation zwischen den Akteurinnen und Akteuren kann sich nach Erkenntnissen von Forschern dagegen sogar „negativ auf die Stärkung von Bildungsgerechtigkeit auswirken“.
Auch das Sozialverhalten der Kinder bessert sich laut Studien. Allerdings nur, wenn die Kinder freiwillig an den Betreuungsangeboten teilnehmen. So schränken einige kritische Forscher die Wirksamkeit verpflichtender Ganztagsangebote ein.
Soll es verbindliche Standards geben?
Zwar hat das Kultusministerium ein Leitbild erarbeiten lassen. Doch an der Qualität der Angebote hapert es noch ziemlich, findet beispielsweise Monika Stein. Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hofft schon auf die Zeit nach der Landtagswahl 2026. Die dann kommende Regierung sollte „verbindliche Mindeststandards für Ganztagsschulen“ festschreiben, sagte sie vor der Presse zum Beginn des Schuljahres 2025/26.
Die aktuellen Leitlinien hält sie für „leere Worthülsen“. Sie betont: „Nur ein guter Ganztag führt zu mehr Chancengleichheit für alle Kinder.“ Sie sieht einen klaren Zusammenhang zwischen drohender Armut und schulischer Betreuung. „In Baden-Württemberg gilt jedes fünfte Kind als armutsgefährdet. Etwa jeder zwanzigste junge Mensch verlässt jedes Jahr die Schule ohne Abschluss. Nur mit einem guten Ganztag ist mehr Bildungsgerechtigkeit möglich“, sagte Stein.
Vor verbindlichen Standards schrecken vor allem die Kommunen zurück. Das Kultusministerium will ihnen laut Ministerin Schopper auch keine Vorgaben zur Art der Ganztagsangebote machen.
Einen Schritt weiter geht Matthias Wagner-Uhl vom Gemeinschaftsschulverein in Baden-Württemberg. Er tritt für verbindliche Ganztagsangebote ein. Sie gehören für ihn nicht nur an die Grundschulen, sondern an alle weiterführenden Schulen, erklärte er auf Anfrage.
Die Gretchenfrage: Wer zahlt wie viel?

Der Rechtsanspruch wird teuer. Das steht fest. Wer wieviel zahlt, ist Verhandlungssache.
Eigentlich gilt: Für die zusätzlichen Lehrerstellen muss das Land aufkommen. Die Betreuung liegt in der Zuständigkeit der Kommunen.
Da der Rechtsanspruch aber vom Bund erlassen worden ist, ist auch der im Boot. Er gibt nach eigenen Angaben 3,5 Milliarden Euro für Investitionen der Kommunen in die Infrastruktur der Betreuung der Grundschüler.
Um die Finanzierung haben Bund und Länder hart gerungen. Jetzt trägt der Bund 70 Prozent der Investitionskosten, und so soll das Verhältnis nach den Wünschen des Städtetags auch bei den Betriebskosten werden.
Ausbauprogramm des Landes

Im Jahr 2024 war das 360 Millionen schwere Investitionsprogramm des Landes für die Ganztagsschulen vielfach überzeichnet. Kommunen hatten Anträge im Umfang von 1,25 Milliarden Euro gestellt. Jetzt will Baden-Württemberg für den Ausbau der Ganztagesbetreuung an Grundschulen 861 Millionen Euro bis zum Jahr 2029 bereitstellen. Beginnend ab 2025. Das sieht der Doppelhaushalt 2025/2026 vor.
Das sei auf Drängen der Kommunen geschehen, sagt Städtetagsdezernent Brugger auf Anfrage. Dennoch müssten die Kommunen noch „hohe dreistellige Millionenbeträge“ aufbringen. Für die Förderung von Betreuung werden nach Berechnungen des Städtetags im Endausbau 172 Millionen im Jahr von Bund nach Baden-Württemberg fließen. Die Städte fragen sich, wieviel davon bei ihnen ankommen wird. Schon jetzt sei klar, das Geld reiche nicht. Das Land müsse seine Fördersätze erhöhen.
Eltern müssen mitzahlen
Klar ist für die Kommunen, „der Rechtsanspruch ist nicht kostenfrei zu gewährleisten“. Elternbeiträge seien erlaubt und notwendig. Vorbild könnten die Kindergartenbeiträge sein. Auch das Mittagessen ist kostenpflichtig. Festgesetzt werden die Elternbeiträge, wenn die Finanzverhandlungen mit dem Land abgeschlossen sind.
Lässt sich der Anspruch umsetzen?
Der Gemeindetag, der die kleineren Kommunen in Baden-Württemberg vertritt, ist skeptisch. Ein Rechtsanspruch sei „ohne die notwendigen Rahmenbedingungen auf absehbare Zeit nicht realisierbar“. Der Verband hat sich unter seinen Mitgliedern umgehört. Im Jahr 2025 hielten 60 Prozent der befragten Gemeinden den Rechtsanspruch zum 1. August 2026 für nicht umsetzbar.
Statt die Angebote auszubauen, müssen die Kommunen vielmehr vielfach die Öffnungszeiten ihrer Kindergärten einschränken, weil das Geld fehlt. Auf die dramatische Finanzlage der Kommunen wies Gemeindetagspräsident Steffen Jäger im Herbst 2025 auf ungewöhnliche Weise hin: in einem offenen Brief direkt an die Bürgerinnen und Bürger.
Geld ist nicht alles – es fehlt am Personal
Die Finanzierung ist nicht das einzige Problem der Städte und Gemeinden mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Gemeindetag spricht in dem Fall auch für den Städtetag und sagt: Die größte Herausforderung ist aus Sicht der Kommunalen Landesverbände der Fachkräftemangel. Schon für Kindergärten und Kitas werden Erzieherinnen und Erzieher gesucht. Für den schulischen Bereich müssen weitere zusätzliche Fachkräfte gefunden werden. Die Kommunalen Landesverbände befürchten daher, dass der Rechtsanspruch im schulischen Bereich zulasten der personellen Versorgung im frühkindlichen Bereich gehen wird.
Hier gibt Kultusministerin Theresa Schopper ein Zeichen der Entwarnung. Sie hat angekündigt, es müssten nicht unbedingt qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher sein, die die Angebote machen. Das stößt wiederum auf ein geteiltes Echo: Kritiker warnen vor billiger Verwahrung der Kinder. Die Kommunen dagegen sind erleichtert, dass sie so den Mangel an Betreuungskräften etwas entschärfen können.
So positionieren sich die Parteien in Baden-Württemberg
Die Grünen
Die Grünen
Die Grünen machen sich für den Ausbau der Ganztagsangebote stark. Sie betrachten verbindliche Ganztagsgrundschulen als „wichtigen Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit“.
Als führende Regierungspartei wollen sie es möglichst vielen recht machen und berücksichtigen auch flexible Angebote: Man wolle „eine gerechte und bedarfsorientierte Mittelverteilung“ erreichen, erklärt Fraktionschef Andreas Schwarz. Kinder sollen landesweit bessere Bildungschancen erhalten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf solle gestärkt werden. Schwarz nimmt damit große Rücksicht auf den Koalitionspartner CDU.
Die Landes-Grünen werden deutlicher: Man verfolge den Ausbau hochwertiger Ganztagsangebote, heißt es. Dies ist durchaus als Plädoyer für mehr verbindliche Ganztagsschulen zu verstehen.
CDU
CDU
Zusammen mit der SPD hat die Union im Bund den Gesetzentwurf zur Einführung des Rechtsanspruchs 2021 in den Bundestag eingebracht. Die CDU Baden-Württemberg steht inhaltlich dagegen eher für die flexiblen Betreuungsangebote.
SPD
SPD
Die baden-württembergische SPD begrüßt den Rechtsanspruch. Sie gibt inhaltlich den verbindlichen rhythmisierten Ganztagsschulen den Vorzug und will sie im Grundschulbereich fördern.
FDP
FDP
Vielfalt, Qualität und individuelle Angebote sind für die FDP in Baden-Württemberg Voraussetzungen für gelingende Ganztagsangebote. Sie kritisiert, dass in Baden-Württemberg der Ausbau zu langsam vorangehe.
AfD
AfD
Die AfD-Fraktion in Baden-Württemberg lehnt den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab.
Die Bundes-AfD erklärte schon 2023, wenn überhaupt, seien allenfalls offene Angebote zu befürworten.
Autorin: Renate Allgöwer
Renate Allgöwer ist Journalistin in Stuttgart. Sie berichtet seit vielen Jahren über die baden-württembergische Landespolitk. | Letzte Aktualisierung: November 2025



